Juve Plus Bundesarbeitsgericht

Staffelung von Kündigungsfristen ist AGG-konform

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  • JUVE

Die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern dürfen sich auch künftig mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erklärte die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit für rechtmäßig und sieht darin keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten. Das heutige Urteil bestätigt die geltende Rechtsprechung.

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Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der heute 31-Jährigen war nach dreieinhalb Jahren als Aushilfe in einer Golfsportanlage mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats gekündigt worden. Die Arbeitnehmerin bestand auf der höchstmöglichen Kündigungsfrist von sieben Monaten.

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