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Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der heute 31-Jährigen war nach dreieinhalb Jahren als Aushilfe in einer Golfsportanlage mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats gekündigt worden. Die Arbeitnehmerin bestand auf der höchstmöglichen Kündigungsfrist von sieben Monaten.