Private Haushalte müssen ihren Abfall inklusive Altpapier den Kommunen überlassen und dürfen nicht Dritte mit der Sammlung beauftragen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Mitte Juni. Die gewerbliche Altpapiersammlung in Konkurrenz zu den kommunalen Unternehmen wird durch dieses Urteil stark eingeschränkt. Anders als zahlreiche Oberverwaltungsgerichte legten die Bundesrichter die Überlassungspflicht der Privathaushalte sehr eng aus und verwiesen den konkreten Fall zurück an das OVG Schleswig. Die dortigen Richter hatten im April 2008 dem privaten Entsorgungsunternehmen Rohstoffhandel Kiel (RHK) Recht gegeben, das in der Stadt Kiel auf eigene Rechnung Altpapier gesammelt hatte. Die Stadt erließ daraufhin eine Unterlassungsverfügung, gegen die RHK geklagt hatte.
Der Vertreter des jetzt unterlegenen Unternehmens behält sich vor, gegen die BVG-Entscheidung vorzugehen, weil diese klar europarechtswidrig sei. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor.
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