BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab

Hogan & Hartson und CMS verhelfen Contergan-Film zur Ausstrahlung

Autor/en
  • JUVE

Der umstrittene WDR-Film über den Contergan-Skandal "Eine einzige Tablette" darf nun doch ausgestrahlt werden. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), indem es den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Ausstrahlung verhindert werden sollte, ablehnte. Beantragt hatten diese das Pharmaunternehmen Grünenthal, dass das Schlafmittel Contergan hergestellt hatte, und der frühere Anwalt Carl-Hermann Schulte-Hillen, der im damaligen Prozess gegen Grünenthal die Opfer vertreten hatte. Beide sehen sich durch den Film der Produktionsfirma Zeitsprung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

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In den Vorinstanzen hatte zunächst das Landgericht Hamburg 47 Stellen des Films beanstandet und untersagt, ihn im Herbst 2006 auszustrahlen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hob die einstweiligen Verfügungen jedoch auf, da es keine schwerwiegende Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte feststellen konnte. Der Film sei eindeutig als Spiel- und Unterhaltungsfilm kenntlich gemacht und erwecke nicht den Eindruck, das historische Geschehen detailgetreu abzubilden. Hiergegen legten Grünenthal und Schulte-Hillen Verfassungsbeschwerden ein und beantragten zugleich, im Wege einer Eilentscheidung zu verhindern, dass der Film bis zum Erlass eines BVerfG-Urteils ausgestrahlt wird. Dies lehnte das BVerfG nun ab.

Angelehnt an die Argumentation des OLG sah das BVerfG die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer nicht schwerwiegend beeinträchtigt. Demgegenüber bedeute ein Warten auf das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde einen erheblichen Schaden für die Produktionsfirma und den WDR. Der Film stehe im zeitgeschichtlichen Zusammenhang – vor genau 50 Jahren wurde das Medikament auf den Markt gebracht. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Programmfreiheit des Senders, wenn er den Film nicht in diesem absichtlich gewählten Kontext ausstrahlen dürfte.

So wird der Film nun am 7. und 8. November im Fersehen zu sehen sein. Über die Fragen, ob der Film Persönlichkeitsrechte verletzt und ob es überhaupt einen Ehrschutz für Unternehmen gibt, entscheidet das BVerfG in den nächsten zwei bis drei Jahren.

Vertreter Carl-Hermann Schulte-Hillen

FRIED FRANK HARRIS SHRIVER & JACOBSON (Frankfurt): Sven Schulte-Hillen

Vertreter Grünenthal

PRINZ NEIDHARDT ENGELSCHALL (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald

INHOUSE (Aachen): Hans-Georg Ziller

Vertreter WDR

CMS HASCHE SIGLE (Hamburg): Michael Fricke

Vertreter Zeitsprung

HOGAN & HARTSON RAUE: Prof. Dr. Jan Hegemann (München), Prof. Dr. Peter Raue (Berlin)

INHOUSE (Köln): Mirek Nitsch

Alle Mandanten sind durch die Instanzen hindurch bei ihren jeweiligen Vertretern geblieben. Während Dünnwald, Fricke und die Hogan-Partner Raue und Hegemann bekannte Medienrechtler sind, hat sich Carl-Hermann Schulte-Hillen von seinem Sohn Sven vertreten lassen, Partner bei Fried Frank im Bereich M&A und Finance.

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