Wegen drei verschiedener Werbeaktionen hat sich das Landgericht Berlin kürzlich mit den beiden konkurrierenden Nahverkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn Berlin befasst - und entschied uneinheitlich: Im Fall der Zugabe von Prämien im Wert von über 50 Euro zum Jahresabonnement der BVG gab das Gericht der S-Bahn recht und untersagte die Werbeaktion. Anders entschied dieselbe Kammer wegen der Zugabe einer Werbeprämie im Wert von 20 Euro zum Jahresabo, was etwa drei Prozent des Abopreises entspricht: Sie hob die einstweilige Verfügung gegen diese Werbeaktion auf. Zuletzt stand ein Bonuspunkteprogramm der BVG und der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Fokus der Gerichte. Hier entschied das Kammergericht zunächst per einstweiliger Verfügung gegen die BVG. Nach gegenteiligem Urteil des Landgerichts wird sich das Kammergericht nun erneut mit der Sache befassen müssen. Vertreter S-Bahn Berlin und DB Regio AG
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