Juve Plus

BVG-Prämien unheinheitlich beurteilt

Autor/en
  • JUVE

Wegen drei verschiedener Werbeaktionen hat sich das Landgericht Berlin kürzlich mit den beiden konkurrierenden Nahverkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn Berlin befasst - und entschied uneinheitlich: Im Fall der Zugabe von Prämien im Wert von über 50 Euro zum Jahresabonnement der BVG gab das Gericht der S-Bahn recht und untersagte die Werbeaktion. Anders entschied dieselbe Kammer wegen der Zugabe einer Werbeprämie im Wert von 20 Euro zum Jahresabo, was etwa drei Prozent des Abopreises entspricht: Sie hob die einstweilige Verfügung gegen diese Werbeaktion auf. Zuletzt stand ein Bonuspunkteprogramm der BVG und der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Fokus der Gerichte. Hier entschied das Kammergericht zunächst per einstweiliger Verfügung gegen die BVG. Nach gegenteiligem Urteil des Landgerichts wird sich das Kammergericht nun erneut mit der Sache befassen müssen. Vertreter S-Bahn Berlin und DB Regio AG

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Lovells (Berlin): Dr. Benedikt Bräutigam

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de