Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist tariffähig, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Das Gericht lehnte damit einen Antrag der IG Metall ab, der CGM den Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. In erster Instanz hatte das Gericht entschieden, der CGM fehle es an Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit, um die Umsetzung der abgeschlossenen Verträge sicherzustellen. Das Landesabeitsgericht hob nun die Entscheidung mit der Begründung auf, die CGM habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich und aktiv in den Prozess der tariflichen Regelungen eingegriffen. Nach eigenen Angaben hat die CGM rund 98 000 Mitglieder. Sie hat in den vergangenen Jahren rund 3.500 Tarifverträge geschlossen. Die IG Metall argumentierte, die CGM habe nur maximal 50.000 Mitglieder. Am Prozess beteiligt waren auch die Arbeitgeber-Dachverbände BDA und Gesamtmetall sowie der Verband der sächsischen Metall- und Elektroindustrie und zahlreiche Landesinnungsverbände des Elektrohandwerks, die mit der CGM Tarifverträge abgeschlossen haben. Die IG Metall kündigte an, den Rechtsstreit vor das Bundesarbeitsgericht zu bringen. Vertreter Christliche Gewerkschaft Metall
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