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CO2-Zertifikate nachträglich verringerbar

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Das deutsche Emissionshandelsystem ist rechtmäßig, die Bundesregierung darf die Zahl der zugeteilten CO2-Zertifikate für Unternehmen nachträglich verringern. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) und gab damit einer Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission statt.Der deutsche Allokationsplan sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung den Unternehmen Zertifikate wieder wegnehmen darf, wenn der CO2-Ausstoß niedriger ist als ursprünglich geschätzt. Mit den entzogenen Zertifikaten soll eine Reserve für neue Marktteilnehmer aufgebaut werden.

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Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten nachträgliche Eingriffe untersagt. Die Luxemburger Richter erklärten dieses Verbot jetzt für nichtig, da die Kommission einen Verstoß der deutschen Maßnahmen gegen die Kriterien des Emissionshandels nicht nachgewiesen habe.

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