Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig hatte Etihad Anfang dieses Monats verboten, bestimmte Verbindungen von Air Berlin als sogenannte Codesharing-Flüge anzubieten. Bei dem Streit geht es um 34 Flüge von Air Berlin, die auch die Golf-Airline mit eigener Flugnummer anbietet. Das Verbot traf Etihad, Leidtragende wäre aber die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin und nicht ihr arabischer Hauptfinanzier gewesen.
Etihad stellte daraufhin einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Braunschweig, um zumindest den in Kürze anstehenden Winterflugplan zu sichern. Die Verwaltungsrichter ließen Air Berlin dabei nicht als Beigeladene zu, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern. Letztlich kam es zu keiner Entscheidung des Gerichts, weil das Luftfahrtbundesamt von sich aus den anstehenden Flugplan genehmigte. Der ,Wirtschaftswoche‘ zufolge hatte das Gericht signalisiert, dem Eilantrag von Etihad stattzugeben.
Nun wurden dem Bericht zufolge Gespräche zu einer neuen zwischenstaatlichen Vereinbarung aufgenommen. Als ursprünglicher Grund für das plötzliche Verbot galt nämlich der Zweifel, ob das gegenwärtige Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten das Codesharing überhaupt deckt. Das Luftfahrtbundesamt, das dem Bundesverkehrsministerium zugeordnet ist, hatte vor dem Verbot die Codeshare-Flüge laut Presseberichten sechs Mal in Folge genehmigt.
Vertreter Etihad
DLA Piper: Dr. Ludger Giesberts (Köln), Mark Franklin (London) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Air Berlin
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Thomas Wagner, Dr. Dirk Schmalenbach – aus dem Markt bekannt
Vertreter Luftfahrtbundesamt: nicht bekannt
Verwaltungsgericht Braunschweig, 2. Kammer
Eva Horten
Hintergrund: Beide Fluglinien setzten auf ihnen wohl bekannte Kanzleien. DLA Piper half Etihad 2011 und dieses Jahr bei Finanzspritzen für Air Berlin, die sich beide Male Freshfields an die Seite genommen hat. Der Frankfurter Freshfields-Partner Wagner beriet die Linie auch bei einem Vergleich mit dem Flughafen Berlin Brandenburg, dabei ging es um Schadensersatz wegen der geplatzten Eröffnung des Großflughafens.