Juve Plus Cum-Ex

Grundsatzurteil aus Hessen richtet sich auch gegen Deutsche Bank

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Es ist der bisher wohl weitreichendste Richterspruch zu Cum-Ex-Deals: Das Hessische Finanzgericht hat eine Klage der Commerzbank abgewiesen, die auf Erstattung von Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften abzielte. Die nun vorliegende Urteilsbegründung zeigt: Der 4. Senat entzieht den bis 2012 vollzogenen Deals in nahezu jeder Hinsicht den Boden. Ausdrücklich geht es auch um die Rolle inländischer depotführender Banken. In konkreten Fall: die Deutsche Bank.

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Bereits vor einem Jahr hatten die Kasseler Richter ein Urteil zu den Aktiengeschäften gesprochen, das als wegweisend gilt. Bei Cum-Ex geht es um Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich Akteure eine einmal entrichtete Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen. In ihrem ersten Urteil hatten die Richter erstmals dezidiert festgelegt, dass in ihren Augen bei den Transaktionen das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Lieferung überging.

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