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Computerspiel veletzt nicht Bully Herbigs Namensrechte

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Durch die Verwendung des Wortes 'Bully' als Bezeichnung eines Computerspiels werden keine Rechte des Künstlers Michael 'Bully' Herbig verletzt. Das hat das Landgericht München entschieden. Der prominente Schauspieler ("Der Schuh des Manitu") hatte gegen den Softwarehersteller Take 2 Interactive geklagt. Das Unternehmen vertreibt das Computerspiel "Bully - Die Ehrenrunde". Mit diesem, nach Herbigs Ansicht gewaltverherrlichenden Spiel, wollte er nicht in Verbindung gebracht werden. Das Gericht sah jedoch keine Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Spieletitel.

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Bully sei, so das Gericht, nicht nur der Künstlername von Herbig, sondern auch die Bezeichnung für einen VW-Transporter oder den Anstoß beim Eishockey. Das Wort ‚Bully‘ bezeichne im aktuellen Rechtsstreit einen „wüsten Schlägertyp“. Diese Verwendung sei in der deutschen Jugendsprache gebräuchlich und müsse daher möglich sein. Im übrigen habe der Künstlername des Klägers im Videospielbereich keinerlei relevante Bedeutung. Ob Herbig Berufung einlegt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

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