Juve Plus Datenerhebung rechtmäßig

Loschelder für Bundesnetzagentur vor BGH erfolgreich

Die Gasnetzbetreiber müssen gegenüber der Bundesnetzagentur die Daten für ihre Gebührenkalkulation offen legen. Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs Anfang der Woche. Die Karlsruher Richter urteilten damit erstmals über eine Entscheidung der Agentur. Die erhobenen Daten werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für die geplante so genannte Anreizregulierung benötigt. Bislang liegt eine entsprechende Verordnung als Regierungsentwurf vor. Unmittelbar wirkt sich das Urteil jedoch nicht auf die Endverbraucher aus.

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Die Agentur hatte von rund 750 Netzbetreibern entsprechende Auskünfte verlangt. Dagegen beschwerten sich einige, das OLG Düsseldorf wies dies vor etwa einem Jahr zurück. Nur drei Betreiber gingen bis zum BGH: BEB Transport, Ontras-VNG Gastransport und ExxonMobil Gastransport.

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