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DB-Inhouse-Juristen dürfen Tochter DB Netz nicht juristisch beraten

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Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen e.V. hin der DB Netz AG untersagt, sich weiterhin in Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von der Zentralen Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Holding) juristisch beraten und vertreten zu lassen.

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Die DB Netz AG unterhält derzeit keine eigene Rechtsabteilung, sondern greift auf die Expertise der DB-Konzernrechtsabteilung zurück, die für Regulierungsfragen einen speziellen Stab aufgebaut hat.

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