Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) muss 112 Millionen Euro an die Bahntochter DB Regio NRW zurückzahlen. Im Streit um die Kündigung des größten deutschen Regionalverkehrsauftrags hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende Dezember der Deutschen Bahn Recht gegeben. Demnach war der VRR nicht berechtigt, seine Zahlungen aufgrund von Qualitätsmängeln im Zugangebot zurückzuhalten. Das Gericht stellte fest, dass der bestehende Vertrag von beiden Vertragspartnern weiter zu erfüllen sei. Weder das europäische Beihilferecht noch das nationale Preisrecht seien auf Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anwendbar. Die Kündigung ist somit mangels Rechtsgrundlage unwirksam.
Der VRR hatte den Vertrag mit der Bahn Mitte Juni 2008 aufgrund von groben Vertragsverletzungen beim Sicherheitsservice fristlos gekündigt. Zudem hatte der VRR Qualitätsmängel beim Wagenmaterial und der Pünktlichkeit der DB-Züge beklagt.
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