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Des Metzgers Glück, des Managers Leid

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Dreieinhalb Jahre Rechtsstreit, die sich gelohnt haben: Ende Juli fand ein Musterprozess gegen die Vorstände der insolvent gewordenen Softwarefirma Infomatec sein erfolgreiches Ende: Erstmalig bestätigte der BGH in seinem Urteil vom 19. Juli, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn sie Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Ad-hoc-Meldungen erworben haben. Zwar wurden zwei der drei Klagen, über die der BGH in der Sache zu entscheiden hatte, wegen einerseits fehlendem Kausalitätsnachweis und andererseits nicht geklärter Kausalitätsfrage ab- bzw. zurückgewiesen. Aus der dritten Klage ging jedoch ein Sieger hervor: Anleger Franz Planeck vertreten durch die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte. Planeck hatte die Rechte an seinen Schwager abgetreten, um selbst vor Gericht als Zeuge aussagen zu können. Diesem bescheinigten die obersten Richter einen Anspruch auf Schadensersatz: Laut Urteil sind die beiden Infomatec-Vorstände, Alexander Häfele und Gerhard Harlos zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß Paragraf 826 BGB verpflichtet, da sie durch die Veröffentlichung wissentlich falscher Ad-hoc-Mitteilungen den Aktionär zum Erwerb von Aktien verleitet haben.

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Schadensersatzansprüche aus der Verletzung spezialrechtlicher Schutzgesetze im Sinne des Paragraf 823 Abs. 2 BGB verneinte der BGH hingegen. „Wir sahen im Paragraf 826 BGB von Anfang an eine Chance, wussten aber, dass es nicht einfach werden würde“, sagte Anlegerschützer Klaus Rotter. Ein Musterprozess schien der beste Weg, um mit den zahlreichen Klagen gegen die beiden Vorstände umzugehen. Planeck, einer der ersten Kläger, die sich an Rotter wandten, zeigte sich in zweifacher Hinsicht musterhaft: Zum einen verfügt er über eine Rechtschutzversicherung. Zum anderen hat er seine Investition bei Infomatec gut dokumentiert. Rund 46.500 Euro hatte er im Juli 1999 in Firmen-Aktien investiert. Erst zwei Monate zuvor war Planeck beim Lesen des Teletextes auf eine Meldung aufmerksam geworden, in der Häfele und Harlos den „größten Deal der Firmengeschichte“ ankündigten: Eine Ad-hoc-Mitteilung, die angab, die Firma Mobilcom habe 100.000 Surfstationen im Wert von 28,1 Millionen Euro bei Infomatec bestellt. Eine sachlich falsche Meldung wie sich später herausstellte, denn Mobilcom hatte tatsächlich nur 14.000 Surfstationen bestellt. Die 100.000 Stationen waren für den vermeintlichen Fall vorgesehen, dass der Testauftrag mit 14.000 Stück erfolgreich anliefe. Der Kurs der Infomatec-Aktien stieg jedoch nach der Verkündung der geschönten Informationen auf bis zu 290 Euro an – und schloss am Freitag vor der Urteilsverkündung des BGH mit 0,04 Euro.

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