Juve Plus

Deutscher Verlustabzug europarechtswidrig

Die Vorschrift des deutschen Einkommensteuerrechts, nach der Abschreibungen deutscher Konzerne auf den Wert ausländischer Unternehmensbeteiligungen nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden können, verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Dies hat Ende März der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Richter erklärten es für unzulässig, dass das Finanzamt in der Vergangenheit solche Abschreibungen nur teilweise anerkannt hat, während Verlustabschreibungen für deutsche Tochtergesellschaften voll geltend gemacht werden können. Geklagt hatte der Handels- und Touristikkonzern Rewe Zentralfinanz eG.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Kölner Unternehmen hatte in ihren Jahresabschlüssen 1993 und 1994 Abschreibungen auf eine niederländische Tochter der Rewe-Gesellschaft ITS Reisen vornehmen wollen. Dies verweigerte das Finanzamt Köln jedoch, woraufhin Rewe Klage erhoben hatte. Das Finanzgericht Köln legte den Streit 2004 dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. (Jörn Poppelbaum)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de