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Das Kölner Unternehmen hatte in ihren Jahresabschlüssen 1993 und 1994 Abschreibungen auf eine niederländische Tochter der Rewe-Gesellschaft ITS Reisen vornehmen wollen. Dies verweigerte das Finanzamt Köln jedoch, woraufhin Rewe Klage erhoben hatte. Das Finanzgericht Köln legte den Streit 2004 dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. (Jörn Poppelbaum)