Juve Plus Spruchverfahren

Drei BGH-Anwälte und die schwindende Hoffnung der Kabel Deutschland-Aktionäre

Die früheren Aktionäre von Kabel Deutschland können wohl nicht mehr mit einem höheren Angebot für ihre Aktien rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, der mit seinem Urteil die Vodafone-Gruppe entlastete und dabei auch gleich nochmal einiges zu den Methoden klarstellte, mit denen in Spruchverfahren Unternehmen bewertet werden.

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Das Angebot der Vodafone an die Altaktionäre von Kabel Deutschland sieht der Bundesgerichtshof (BGH) richtig bemessen. Ihren Antrag auf Erhöhung der Abfindung hat das Gericht abgewiesen, ebenso wie den Antrag auf Erhöhung des Ausgleichs (Az II ZB 5/22). Beide Kompensationen richteten sich im Fall von Kabel Deutschland nach dem durchschnittlichen volumengewichteten Börsenwert der Aktie über drei Monate. Neben der Ertragswertmethode ist diese kapitalmarktorientierte Methode für die Bewertung von Unternehmen in Spruchverfahren anerkannt.

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