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Weitere Auskünfte zu den Gründen seien mit Blick auf das Steuergeheimnis nicht möglich. Zuerst hatte das ‚Handelsblatt‘ über die Einstellung berichtet. Müller hatte 2010 eine Selbstanzeige abgegeben, weil er jahrelang Schwarzgeld bei der Schweizer Bank Sarasin besessen hatte und damit Steuern in siebenstelliger Höhe hinterzogen hatte. Das dadurch ausgelöste Verfahren gegen den Ulmer Unternehmer stellten die Steuerbehörden ein Jahr später ein. Das Geld hatte Müller nachgezahlt, inklusive Zinsen. Allerdings hatte der Fiskus keine Kenntnis über Gewinne und Verluste eines weiteren Kontos bei der Bank Sarasin.