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DTAG-Wettbewerber in Parallelverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgericht erfolgreich

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Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern so genannte AGB-Produkte weiter zu Endkundenkonditionen zur Verfügung stellen. Dies entschied Mitte Mai auch das Verwaltungsgericht in Köln. Geklagt hatte unter anderem die British Telecom (BT) Germany, die zuvor bereits vor dem Frankfurter Landgericht einen Erfolg davon getragen hatte. Die Deutsche Telekom hatte im August 2004 die Belieferung von Wettbewerbern mit Endkundenanschlüssen zum Endkundentarif eingestellt. Daraufhin wehrten sich eine Reihe von TK-Unternehmen – neben BT auch Colt Telecom und MCI Deutschland. BT hatte zunächst im September 2004 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt die Weiterbelieferung erreicht. Die Deutsche Telekom legte dagegen Widerspruch ein. Zu einem ersten mündlichen Verhandlungstermin erschien kein Vertreter des TK-Konzerns, so dass im Dezember ein Versäumnisurteil gegen die Deutsche Telekom erging.

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Nachdem der zwischenzeitliche Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert war, bestätigten die Frankfurter Richter im März 2005 die einstweilige Verfügung. Das Fernbleiben war vor allem damit begründet worden, dass nicht das Landgericht, sondern allein die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (inzwischen Bundesnetzagentur, BNetzA) für die Angelegenheit zuständig sei. Diese entschied in dem Parallelverfahren im November 2005 ebenfalls zugunsten der Deutschen-Telekom-Wettbewerber. Gegen diese Beschlüsse hatte der Ex-Monopolist vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, das nun die Beschlüsse als rechtmäßig bestätigte und die Revision nicht zuließ.

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