Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Nachdem der zwischenzeitliche Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien gescheitert war, bestätigten die Frankfurter Richter im März 2005 die einstweilige Verfügung. Das Fernbleiben war vor allem damit begründet worden, dass nicht das Landgericht, sondern allein die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (inzwischen Bundesnetzagentur, BNetzA) für die Angelegenheit zuständig sei. Diese entschied in dem Parallelverfahren im November 2005 ebenfalls zugunsten der Deutschen-Telekom-Wettbewerber. Gegen diese Beschlüsse hatte der Ex-Monopolist vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, das nun die Beschlüsse als rechtmäßig bestätigte und die Revision nicht zuließ.