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Durchsuchung verfassungswidrig

Die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift 'Max' vor rund zwei Jahren verletzte das Grundrecht der Pressefreiheit des Magazins. Dies hat das Bundesverfassungsgericht Anfang Februar entschieden und damit eine Verfassungsbeschwerde der Hamburger Verlagsgruppe Milchstraße GmbH, in der 'Max' verlegt wird, stattgegeben. Die Durchsuchung der gesamten Redaktion war vom Landgericht München angeordnet worden, nachdem das Lifestyle-Magazin in seiner Februarausgabe 2003 nächtliche Fotos von sechs plastinierten Leichen der Körperwelten-Ausstellung in der Münchner Innenstadt veröffentlicht hatte. Der Fall wurde an das LG München I zurückverwiesen. Vertreter Verlagsgruppe Milchstraße

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Damm & Mann (Hamburg): Dr. Roger Mann

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