Der Lebensmittelkonzern Masterfoods darf das Zartweizenprodukt 'Ebly' in Deutschland auch weiterhin in einer Verpackung vermarkten, die unter anderem die Farben Gelb und Rot enthält. Dagegen geklagt hatte der Schweizer Lebensmittelriese Nestlé, der für seine Maggi-Produkte seit vielen Jahren die nicht eingetragene abstrakte Farbkombinationsmarke Gelb/Rot verwendet. Doch nachdem Nestlé zunächst mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf von 'Ebly' vor dem Landgericht Hamburg Erfolg hatte, wurde das Verbot im Oktober 2004 in der mündlichen Verhandlung wieder aufgehoben. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg nahm Nestlé schließlich den Antrag zurück: Das Gericht hatte angekündigt, Nestlés Berufung zurückzuweisen, da eine vorgelegte Verbraucherbefragung nicht mehrheitlich die Farbkombination Gelb/Rot für das alleinige Erkennen der Produkte nachweisen konnte. Vertreter Nestlé
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