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Ikea wurde in dem Verfahren beigeladen. Antragsgegnerin ist die Stadt Hamburg, weil diese die Baugenehmigung im Februar 2012 erteilt hatte. Weil Ikea nach der aktuellen Erschließungsplanung nur über eine Zufahrt zu erreichen ist, befürchtet Wohnbau große Lärmbeeinträchtigungen und einen täglichen Verkehrskollaps vor den Haustüren seiner Mieter.