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Im Strommarkt ging es unter anderem um die Frage, ob EnBW als Teil eines Oligopols anzusehen ist. Ein solches hatte der Bundesgerichtshof in der viel beachteten Eschwege-Entscheidung Anfang des Jahres auf den Strommärkten für RWE und E.on bestätigt. Beide Unternehmen hatten sich ebenso wie Vattenfall und Wintershall und noch weitere Marktteilnehmer zu der jetzigen Fusionskontrolle beiladen lassen. Das Bundeskartellamt sah die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien im Fall von EnBW aber nicht als erreicht an.