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Nach der Entscheidung des BVerfG muss der Gesetzgeber mehrere Ausnahmen zur Verschonung von Betriebsvermögen neu regeln. Für viele Beobachter ist dabei überraschend, dass die Richter dafür eine großzügige Übergangsfrist gewähren: Erst zum 30. Juni 2016 muss das neue Gesetz in Kraft treten. Bis dahin sind die aktuellen Vorschriften weiter anwendbar. Das Fenster für steueroptimierte Gestaltungen bei Firmenübertragungen steht damit weiter offen. Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes wird noch einige Zeit vergehen. Die Richter stellten allerdings ausdrücklich klar, dass es keinen Vertrauensschutz gibt. Denkbar ist also eine bis zur Urteilsverkündung rückwirkende verschärfende Neuregelung.