Juve Plus Maskenkäufe zu Corona-Zeiten

Erfolg für Karlsruher Kanzlei: Unwirksame Klausel könnte den Bund Milliarden kosten

Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil mit Sprengkraft für den Bund gefällt: Es gab einem Lieferanten von Corona-Masken Recht. Es ist das erste Urteil in der zweiten Instanz und kann Mustercharakter für viele weitere Verfahren haben.

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Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – eine Revision hat das OLG nicht zugelassen (Az. 6 U 112/23). Nach dem Landgericht Bonn gab damit erstmals ein Gericht in zweiter Instanz einem Maskenlieferanten Recht. Es ging konkret um eine Vertragsklausel zum Liefertermin, die besagte, dass das Geschäft ungültig sei, wenn die Masken nicht pünktlich zu einem bestimmten Stichtag geliefert würden.

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