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9Live kippt mit Lovells Teile der neuen Gewinnspielsatzung

Die Vorschriften für Gewinnspiele im Fernsehen sind in Teilen unwirksam. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit die Rechte der Sender gestärkt.

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Erst im Februar dieses Jahres hatten die Landesmedienanstalten der Länder gemeinsam eine neue Gewinnspielsatzung erlassen. In dieser sind bei Gewinnspielen im Fernsehen etwa für irreführende Äußerungen oder für das Vorgaukeln von Zeitdruck Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vorgesehen. Der zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehörende Gewinnspielsender 9Live hatte daraufhin ein Normenkontrollverfahren gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) angestrengt.

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