Juve Plus EU-Vorgaben für Online-Lebensmitteldienste

Bavarian House siegt mit Grünecker gegen Shopwings

Autor/en
  • Catrin Behlau

Auch Online-Dienste, die für ihre Kunden Lebensmittel einkaufen, müssen sich an die Vorgaben der neuen EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIVO) halten. Das hat das Landgericht Berlin kürzlich in einem der ersten Verfahren nach Inkrafttreten der Regelungen Ende 2014 entschieden.

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Holger Gauß
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