Juve Plus EuG bestätigt Bußgeld gegen Microsoft

Clifford und Cleary verhelfen EU-Kommission zum Sieg

Der Softwarehersteller Microsoft muss ein Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro zahlen. Der US-Konzern erlitt damit am vergangenen Montag eine schwere Niederlage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im Vergleich zum Ausgangsverfahren im März 2004 hat sich die Zusammensetzung der Microsoft-Gegner stark verändert: Große Software-Häuser wie Sun Microsystems, das das Verfahren 1998 ins Rollen gebracht hatte, Novell oder RealNetworks waren nicht mehr direkt als Intervenienten auf Seiten der Kommission tätig, nachdem sie vor einiger Zeit ihre Streitereien mit Microsoft offiziell gegen Milliardenzahlungen beigelegt hatten. Jedoch blieben sie mittelbar über die beigetretenen Vereinigungen SIIA (Software and Information Industry Association) aus Amerika und den europäischen ECIS (European Comittee for Interoperable Systems) beteiligt, in denen sich diverse Hard- und Softwarehersteller engagieren. Sun ist zudem Mitglied der Computing Technology Industry Association, eines amerikanischen Verbands von Computerunternehmen, der allerdings Microsoft in dem Rechtsstreit unterstützt hat.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de