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EuGH kassiert deutsche Vorratsdatenspeicherung

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Gegen die Regelung hatten der Internetprovider SpaceNet und die Deutsche Telekom geklagt (Az. C 793/19, C 794/19).

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Thomas Mayen

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