Juve Plus EuGH erteilt Ahlhorn-Urteil Absage

Erfolg für CBH

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Vergaberechtler haben in Zukunft etwas weniger zu tun. Der Grund: Das sogenannte Investorenauswahlverfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Dies entschied jetzt der EuGH. Damit kippte er das sogenannte Ahlhorn-Urteil des OLG Düsseldorf von 2007, wonach ein Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung vergabepflichtig ist.

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In dem konkreten Verfahren, das das OLG Düsseldorf selbst dem EuGH vorgelegt hatte, wollte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein ehemaliges Kasernengelände im niedersächsischen Wildeshausen verkaufen. Insgesamt gaben vier Investoren Angebote ab, darunter die Helmut Müller GmbH und die Gut Spascher Sand Immobilien GmbH (GSSI). Die BImA und die Stadt Wildeshausen bewerteten die Konzepte von Helmut Müller und GSSI gemeinsam, und beide favorisierten das Angebot von GSSI.

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