Juve Plus Eisenbahnentgelte

EuGH: Regulierungsrecht sticht Kartellrecht

Private Bahnunternehmen streiten seit langem mit der Deutschen Bahn darüber, ob sie vor 2017 viele Millionen Euro zu viel für die Nutzung von Trassen und Bahnhöfen gezahlt haben. Aber wer soll darüber entscheiden? Die Netzagentur will nicht, die Zivilgerichte dürfen nicht. Nun landete der Grundsatzfall schon zum zweiten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Der DB Netz gehört das Schienennetz, der DB Station & Service die Bahnhöfe. Alle Eisenbahnunternehmen brauchen diese Infrastruktur, um ihre Dienstleistungen anbieten zu können. Für die Nutzung müssen sie sogenannte Trassen- und Stationsentgelte zahlen. Die große Frage aus Sicht der Eisenbahnunternehmen ist: Wo wird darüber gestritten, ob die vereinbarten Entgelte angemessen sind?

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