Juve Plus EuGH

Scheinbewerber sind nicht geschützt

Scheinbewerber fallen nicht unter den Schutz der Antidiskriminierungsrichtlinie. Mit dieser Aussage präzisiert der Europäische Gerichtshofs (EuGH) den Geltungsbereich der Richtlinien und bestätigt, dass das Verhalten von sogenannten AGG-Hoppern als rechtswidrig eingestuft werden kann (Az. C‑423/15). Hintergrund war ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Revisionsverfahren Kratzer gegen die R+V Versicherung.

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Burkard Göpfert
Burkard Göpfert

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