Juve Plus Scoring verstößt gegen DSGVO

EuGH schränkt bisherigen Umgang mit Schufa-Daten ein

Unternehmen dürfen nicht allein anhand des sogenannten Schufa-Score überprüfen, ob Kunden kreditwürdig sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Denn diese Praxis stelle eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ dar und widerspreche der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Im Kern drehte sich das Verfahren um die Frage, ob das Scoring der Schufa in bestimmten Fällen einer automatisierten Entscheidung gleichkommt, welche betroffene Personen beeinträchtigt. Das wäre nach Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union untersagt. Und es ging darum, wie maßgeblich ein Schufa-Score für die Entscheidung eines Unternehmens sein darf, einen Kredit oder einen Vertrag zu gewähren.

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