Juve Plus EuGH stärkt Klagerecht von Umweltverbänden

BUND mit Philipp-Gerlach Teßmer erfolgreich

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Umweltverbände dürfen bei Klagen gegen Infrastrukturvorhaben auch die Verletzung solcher Vorschriften geltend machen, die allein den Interessen der Allgemeinheit dienen. Der EuGH hat damit die Klagerechte von Verbänden und Initiativen massiv gestärkt und festgestellt, dass das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht europarechtskonform ist.

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Der EuGH folgte heute im Wesentlichen den Anträgen der Generalanwältin. Sie hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Juni 2010 die EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie weit ausgelegt (mehr…). Zudem ist das Gericht der Meinung, dass nach dem deutschen Umwelt-Rechtsbeihilfegesetz anerkannte Umweltverbände ihre Klagen auch schon vor einer Änderung des geltenden deutschen Rechts unmittelbar auf die EU-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie stützen können.

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