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Verbraucherschützer erwirken Unisex-Versicherungstarife

Autor/en
  • Catrin Behlau

Versicherungstarife müssen geschlechtsneutral sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit einer belgischen Verbraucherschutzorganisation Recht gegeben.

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Danach sei auch die Praxis der Versicherer, das Geschlecht als Risikofaktor bei der Berechnung von Prämien und Beiträgen mit einzubeziehen, diskriminierend. Bislang zahlen Frauen etwa aufgrund einer höheren statistischen Lebenserwartung höhere Beiträge für private Rentenversicherungen, umgekehrt aber beispielsweise weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherer nun geschlechtsneutrale Prämien und Leistungen anbieten.

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