Juve Plus EuGH zu Kraftwerk Moorburg

Genehmigung verstößt gegen Umweltauflagen

Das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg hätte nicht genehmigt werden dürfen, da der Betrieb gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie verstößt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die 2008 erteilte Genehmigung erlaubte Vattenfall, zur Kühlung Elbwasser anzusaugen. Der EuGH stellte nun fest, dass die Genehmigungsbehörde die daraus entstehenden Folgen für Wanderfische und ihre Laichgebiete nur unzureichend geprüft habe.

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Ewer_Wolfgang
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