Juve Plus EuGH zur Auskunftspflicht

Bund soll Berufsgeheimnis der BaFin definieren

Betrogene Anleger haben ein Recht auf Auskunft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Das hat der Europäische Gerichtshof im sogenannten Baumeister-Verfahren entschieden, das auf die Insolvenz der Frankfurter Wertpapierbank Phoenix Kapitaldienst zurückgeht. Der BaFin anvertraute Informationen seien nicht grundsätzlich vom Berufsgeheimnis geschützt, argumentierten die Richter. Weitere Beschränkungen der Informationspflicht überlassen sie allerdings den nationalen Gesetzgebern.

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Peter Gundermann
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