Juve Plus Euro-Krise

Verfassungsgericht weist Gauweiler-Beschwerde zur EZB-Politik zurück

Der Bruch zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ausgeblieben: Die deutschen Verfassungsrichter haben sich im Verfahren um das umstrittene OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) der Meinung der europäischen Richter angeschlossen und mehrere Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Damit ist das EZB-Programm unter Auflagen zulässig.

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In ihrer Entscheidung von 2014 hatten die Richter des 2. Senates den Fall noch anders bewertet und die Entscheidung der EZB, zur Sicherung der Währungsstabilität Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, für verfassungswidrig erklärt. Dennoch wollte das Gericht den Fall vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen, erstmals in der Geschichte des Verfassungsgerichtes. Der EuGH erklärte im vergangenen Jahr das ‚Outright Monetary Transactions‘-Programm grundsätzlich für rechtmäßig, ordnete aber einschränkende Maßnahmen an. Beispielsweise dürfen die Ankäufe nicht angekündigt werden und müssen im Voraus begrenzt sein.

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