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In ihrer Entscheidung von 2014 hatten die Richter des 2. Senates den Fall noch anders bewertet und die Entscheidung der EZB, zur Sicherung der Währungsstabilität Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, für verfassungswidrig erklärt. Dennoch wollte das Gericht den Fall vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen, erstmals in der Geschichte des Verfassungsgerichtes. Der EuGH erklärte im vergangenen Jahr das ‚Outright Monetary Transactions‘-Programm grundsätzlich für rechtmäßig, ordnete aber einschränkende Maßnahmen an. Beispielsweise dürfen die Ankäufe nicht angekündigt werden und müssen im Voraus begrenzt sein.