Juve Plus Internetadressen

Pfenning Meinig & Partner erstreitet EuGH-Grundsatzurteil

Wer missbräuchlich eine ".eu"-Internet-Domäne beantragt, hat im Streitfall keinen Anspruch auf deren Zuteilung. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil, wobei das bisher unklar definierte Kriterium der Bösgläubigkeit erstmals an eindeutige Bedingungen geknüpft wurde.

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Das österreichische Dienstleistungsunternehmen Internetportal- und Marketing GmbH hatte gegen den Inhaber einer in den Benelux-Staaten eingetragenen Marke geklagt. Die österreichische Gesellschaft hatte 2005, kurz vor der ersten Vergaberunde für .eu-Internetadressen, insgesamt 33 Marken in Schweden eintragen lassen. Bei der gestaffelten Zuteilung europäischer Domänennamen wurden dann zuerst Behörden und Inhaber von Marken gleich lautenden Namens bedient.

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