Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche in den Verfahren um die Immobilienfonds "Tabakmoschee" in Dresden und "Dienstleistungszentrum" in Berlin, beides Projekte der EUWO-Gruppe, bestätigt. Den vier Beschuldigten war vorgeworfen worden, Geldanleger dieser Fonds getäuscht zu haben. Das Landgericht Berlin hatte bereits 2003 alle Beschuldigten, darunter zwei ehemalige Vorstände der Berliner Volkbank, freigesprochen. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Vertreter Peter Schiansky (Ex-Chef der EUWO)
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