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Ex-Geschäftsführer muss zahlen

Der ehemalige Geschäftsführer des Luxushotels Schloss Elmau muss für sämtliche Schäden, die durch einen Brand im Jahr 2005 entstanden sind, aufkommen. Das entschied das Landgericht München II im September auf eine Feststellungsklage der Betreibergesellschaft. Der Brand soll seinerzeit durch einen Kurzschluss in den Räumen des heute 93-Jährigen entstanden sein. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass er erst eine halbe Stunde nach Entdecken des Feuers die Feuerwehr alarmierte. Hätte der ehemalige Geschäftsführer sofort reagiert, hätte sich der Brand nicht über sein Zimmer hinaus ausgedehnt.

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Der Wiederaufbau des Schlosses, das in diesem Sommer wieder eröffnete, hatte Presseberichten zufolge rund 43 Millionen Euro gekostet. Die Betreiber hatten sich im Vorweg bereits mit der Allianz, bei der das Gebäude versichert war, verglichen. Jedoch blieb ein erheblicher Restbetrag offen, den nun eingeklagt werden soll. Auch der ehemalige Geschäftsführer ist bei der Allianz versichert.

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