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Der konkrete Vorwurf: Im Untersuchungsausschuss hatten Abgeordnete gefragt, ob seitens der privaten Maut-Betreiber bei einem Treffen im November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach einer in der Sache anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen. Daraufhin „sollen beide Angeschuldigte entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Dies seien, so die Anklage, bewusste Falschaussagen gewesen.