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Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) entschied im März nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK): Die Versorgungskasse aus Darmstadt erhob das Sanierungsgeld in Höhe von rund 20.100 Euro für das Jahr 2012 zurecht von einem kirchlichen Dienstgeber (Az. 13 U 106/17). Eine erneute Revision ließ das OLG nicht zu.