Juve Plus Datenschutz vs. Kartellrecht

Facebook einigt sich in Pionierfall mit Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat das 2019 eingeleitete Verfahren gegen Facebook abgeschlossen. Nach einem gerichtlichen Instanzenweg bis hin zum EuGH führte letztlich ein „intensiver Diskussionsprozess“ zwischen dem Kartellamt und Meta zu einer Entscheidung und einer Einstellung „auf dem Ermessenswege“. Der Streit gilt als Pionierfall in der Frage, ob das Kartellamt auch datenschutzrechtliche Normen zugrunde legen darf.

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Im Februar 2019 hatte das Amt Facebook untersagt, personenbezogene Daten der Nutzer ohne Einwilligung aus verschieden Quellen zusammenzuführen (Az. B6-22/16). Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die User damit leben, dass die Facebook-App Zugriff auf die Daten der unternehmenseigenen Dienste wie Instagram, Messenger oder WhatsApp hatte und diese dem jeweiligen Facebook-Konto zuordnen konnte. Auch Daten aus Apps und Websites von Drittanbietern wurden entsprechend verwertet. Die gesammelten Daten dienen als Basis für das Ausspielen von Werbung in den sozialen Netzwerken.  

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