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Im Februar 2019 hatte das Amt Facebook untersagt, personenbezogene Daten der Nutzer ohne Einwilligung aus verschieden Quellen zusammenzuführen (Az. B6-22/16). Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die User damit leben, dass die Facebook-App Zugriff auf die Daten der unternehmenseigenen Dienste wie Instagram, Messenger oder WhatsApp hatte und diese dem jeweiligen Facebook-Konto zuordnen konnte. Auch Daten aus Apps und Websites von Drittanbietern wurden entsprechend verwertet. Die gesammelten Daten dienen als Basis für das Ausspielen von Werbung in den sozialen Netzwerken.