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Festplatten vergütungspflichtig

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Für Computer mit eingebauter Festplatte sollen demnächst 15 Euro Urheberrechtspauschale fällig werden. Das sehen die Einigungsvorschläge der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt für 22 Parallelverfahren vor, in denen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ihre Ansprüche gegenüber PC-Herstellern und -Importeuren, namentlich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), geltend gemacht hatte. Der gesetzliche Vergütungssatz sah 18,42 Euro vor. Der Schiedsspruch vom 31. Juli ist das Ergebnis einer rund zweijährigen Auseinandersetzung zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Auf Herstellerseite waren Dell, IBM, Maxdata, Acer, Actebis Peacock, Fujitsu Siemens, Packard Bell, Targa, Toshiba, Asus, Averatec, BenQ, Eureka, Gericom, Hewlett Packard, Hyrican, Lenovo, Medion, MSI Technology, Sony Deutschland, Tarox sowie Wortmann beteiligt.

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Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Derzeit zahlen die Hersteller Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro).

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