Juve Plus Pflegeheime

Regensburg gewinnt mit GSK Prozess um wichtige Beihilfefragen

Ist die kommunale Finanzierung von Pflegeheimen eine rechtswidrige Beihilfe und somit eine Wettbewerbsverzerrung? Nein, sagt das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dem in zweiter Instanz eine Klage des Bundesverbands private Anbieter sozialer Dienste (BPA) vorlag. Die Richter bestätigten in ihrem Urteil, dass der Markt für Pflege regional beschränkt sei. Es gebe also keinen Grund, der Stadt Regensburg die Finanzierung ihrer Pflegeheime zu verbieten.

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