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Flaschenform frei wählbar

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Der Spezi-Markengetränkeverband darf seinen Lizenznehmern nicht vorschreiben, welche Form die Flasche haben muss, in der das gesetzlich geschützte colahaltige Mischgetränk angeboten wird. Der BGH hat Ende Oktober die Beschwerde des Augsburger Verbandes zurückgewiesen. Der Markengetränkeverband hatte sich an den BGH gewandt, nachdem sowohl das Landgericht als auch das OLG München im Streit um die Flaschenform der Brauerei Wildbräu Recht gegeben hatten.

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Der Betrieb aus Grafing hat als einziges der 13 Verbandsmitglieder noch nicht auf die schlanke, so genannte NRW-Flasche umgestellt, sondern verwendet eine etwas bauchigere Braunglasflasche. Als Grund führte die Brauerei an, dass ihre Abfüllanlage für die neuere Flaschenform nicht geeignet sei. Um die NRW-Flasche verwenden zu können seien Investitionen von mehr als fünf Millionen Euro nötig.

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