Der Bund muss gegen die Fluggesellschaft British Airways erlassene Zwangsgelder zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Mitte März einen entsprechenden Bescheid der Grenzschutzdirektion Koblenz über 1.000 Euro wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben. Das Ausländergesetz verpflichtet die Fluggesellschaften, Reisende ohne gültiges Visum auf eigene Kosten sofort wieder zurück zu fliegen. Andernfalls wird ein Zwangsgeld fällig. Diese Regelung stellte das BVerwG nun nicht grundsätzlich in Frage. Beanstandet wurde ein Formfehler: Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hatte im Jahr 2001 in einem nicht veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Anordnung der Zwangsgelder an die Bundesgrenzschutzdirektionen übertragen. Das hätte jedoch in einer öffentlich publizierten Rechtsverordnung erfolgen müssen.
Das Urteil hat Auswirkungen auf anhängige Zwangsgeldverfahren auch gegen andere Fluggesellschaften. Allein British Airways kassierte über 40 Zwangsgeldbescheide in Höhe von über 70.000 Euro. Seinen Fehler hat das Ministerium inzwischen ausgemerzt: Bereits Mitte 2005 wurde die Zuständigkeit wirksam auf die Bundespolizeidirektionen übertragen.
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