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Das Gericht hat jetzt entschieden, dass der Ausbau des Flughafens keine Rechte der Kläger verletzt. Die erhobenen Einwendungen hätten sich „zum großen Teil als in ein juristisches Gewand gekleidete politische Argumente gegen den Ausbau“ herausgestellt. Die Bedarfsprognose stütze das Vorhaben hinreichend, weder Lärmschutzbelange, Flugzeugabstürze durch so genannten Kranichschlag noch Naturschutzaspekte würden dem Projekt entgegen stehen. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.