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Flughafenverlängerung kann kommen

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Der Flughafen Lübeck-Blankensee darf seine Start- und Landebahn verlängern. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Rechtmäßigkeit des durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefassten Planfeststellungsbeschluss bestätigt. Die beiden anliegenden Gemeinden Groß Grönau und Lüdersdorf hatten gegen den Ausbau geklagt, da aus ihrer Sicht unter anderem die zugrundeliegenden Flugbewegungs- und Lärmprognosen fehlerhaft sind.

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Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 sah zunächst vor, die Start- und Landebahn um rund 500 Meter zu verlängern. Dieses Vorhaben war im Juni 2007 jedoch ebenfalls auf Betreiben der klagenden Gemeinden teilweise gekippt worden, so dass die Start- und Landebahn nun nur noch um 300 Meter verlängert werden sollte.

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