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Niederlassungsfreiheit für deutsche Anwalts-GmbH

Französische Anwaltskammern dürfen einer deutschen Anwaltsgesellschaft in Form einer GmbH die Zulassung nicht verweigern.Die Pariser Cour de Cassation (vergleichbar mit dem BGH) verwarf einen Revisionsantrag der Straßburger Anwaltskammer gegen ein Urteil der Vorinstanz. Die Richter der Cour d'appel in Colmar hatten bereits Ende 2006 die Straßburger Kammer aufgefordert, die Schultze & Braun Rechtsanwalts-GmbH auf ihre Liste der Anwaltsgesellschaften einzutragen.

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Der ursprüngliche Antrag, auf die Liste aufgenommen zu werden, liegt mittlerweile über drei Jahre zurück. Die Straßburger Standesvertreter hatten dagegen verschiedene Vorbehalte geäußert. Möglicherweise befürchteten sie, mit der Aufnahme einer deutschen Anwalts-GmbH multidisziplinären Partnerschaften eine Hintertür zu öffnen. Durch den jetzigen Beschluss sind alle Einwände gegen die GmbH ausgeräumt.

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