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Der ursprüngliche Antrag, auf die Liste aufgenommen zu werden, liegt mittlerweile über drei Jahre zurück. Die Straßburger Standesvertreter hatten dagegen verschiedene Vorbehalte geäußert. Möglicherweise befürchteten sie, mit der Aufnahme einer deutschen Anwalts-GmbH multidisziplinären Partnerschaften eine Hintertür zu öffnen. Durch den jetzigen Beschluss sind alle Einwände gegen die GmbH ausgeräumt.