Juve Plus Freisprüche bestätigt

Ex-Vorstände der Göttinger Gruppe erfolgreich vor BGH

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Der Bundesgerichtshof hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen eine früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben (mehr…).

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