Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die weitgehenden Freisprüche gegen mehrere ehemalige Vorstände des mittlerweile insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwälte hatten ursprünglich Anklage wegen Kapitalanlagebetrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fondsprodukten erhoben (mehr…).